Zur CCInfo-Startseite
 
Versicherungen
 
   
 
Startseite CCInfo
 
Foren
Pflanzen
Foto und Fotolabor
Technik/Elektronik
Verschiedenes
  Getränke
  Günstiger Einkauf
  Urlaub / Reise
  Versicherungen
 


F.A.Q.
Suche
Was ist neu??



Sponsor werden

Datenschutzhinweis
Impressum
 

Vorherige Seite
Inhalt:
Allgemeines
Sinn und Funktion einer Versicherung
Empfehlenswerte Versicherungen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Krankenversicherung - gesetzliche / private Krankenvollversicherung
Reisekrankenversicherung
Haftpflichtversicherung
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Lebensversicherung
Unnötige Versicherungen
Reisegepäckversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Rundum-Sorglos-Reiseversicherung
Insassenunfallversicherung
Kapitallebensversicherung
Fahrraddiebstahlversicherung
 


Allgemeines zur Versicherung

Bei Versicherungen drängt sich der Eindruck auf, daß es nahezu kein Risiko gibt, gegen das man sich nicht versichern kann, denn gerade in der Versicherungswirtschaft herrscht ein nicht zu überblickender Dschungel. Es gibt sehr viele Arten von Versicherungen in den unterschiedlichsten Konstellationen. Nachfolgend geht es darum, was eine Versicherung überhaupt ist, welche Versicherungen unter welchen Bedingungen für welchen Personenkreis sinnvoll sind und auf welche man getrost verzichten kann. Erst wenn geklärt ist, welche Versicherungen für Sie persönlich überhaupt sinnvoll sind, sollten Sie die Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen, was schwierig genug ist, weil die Leistungen oft keinen direkten Vergleich zulassen. Sich eine Versicherung aufschwatzen zu lassen, weil der monatliche Beitrag absolut gesehen gering ist, ist hingegen der völlig falsche Weg.


Sinn und Funktion einer Versicherung

Das Leben ist gefährlich, und so gibt es im Leben Ereignisse, die für den Einzelnen ein beträchtliches finanzielles Risiko bis hin zum Ruin darstellen können. Eine schwere Krankheit ist dafür ein gutes Beispiel, weil hier schnell Arzt- und Krankenhauskosten in einer Höhe auflaufen können, die ein Einzelner oder eine einzelne Familie nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen kann. In einem solchen Fall wäre nicht nur der Ruin vorprogrammiert sondern sogar ein verfrühtes Ableben, weil man sich die weitere Behandlung nicht mehr leisten kann. Bei solchen Risiken ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen, die gegen eine monatliche Beitragszahlung das finanzielle Risiko übernimmt.

Eine Versicherung funktioniert im Grunde als Solidargemeinschaft: Wenn viele Leute mitmachen, kann man relativ gut mittels Statistik die Höhe der Summe der Auszahlungen für das kommende Jahr vorhersagen. Daraus ergibt sich dann ein bestimmter jährlicher Betrag, der durch die Versicherungsbeiträge gedeckt werden muß. Hinzu kommen dann die hoffentlich geringen Verwaltungskosten und im realen Leben der kalkulierte Gewinn der Versicherungsgesellschaft. Der Staat hält selbstverständlich in Form der Versicherungssteuer ebenfalls die Hand auf.

Die reale Welt sieht leider ein wenig anders aus, weil es sich bei den Versicherungsunternehmen um gewinnorientierte Unternehmen handelt. Solche Unternehmen wollen natürlich möglichst viel Geld einnehmen, aber möglichst wenig Geld für die Schadensregulierung ausgeben. Dadurch ergibt sich ein Mißverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer: Aus der Sicht des Versicherungsnehmers sollte eine Versicherung die finanziellen Auswirkungen eines bestimmten Risikos (z.B. des Risikos, krank zu werden) ohne Ausnahmen und Hintertüren entweder minimieren oder ganz abdecken. Der Tarif, also die monatlich oder jährlich zu entrichtenden Beiträge, sollten dabei so gering wie möglich sein. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft sieht die Sache jedoch ganz anders aus: Sie möchte an Versicherungsverträgen möglichst viel Geld verdienen und wird daher bemüht sein, bei Ihnen erstens möglichst hohe Beiträge zu kassieren, aber möglichst viele Risiken auszuschließen. Zudem ist man bestrebt, Ihnen möglichst auch völlig unnötige Versicherungen zu verkaufen, die reichlich Einnahmen bringen, aber aufgrund geschickter Versicherungsbedingungen kaum Ausgaben zur Folge haben. Durch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Versicherungsbedingungen und Leistungsumfänge, versucht man darüberhinaus, einen direkten Vergleich mit der Konkurrenz zu erschweren, damit ein teures Angebot (z.B. zwar günstiger Preis aber viele Risikoausschlüsse) nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar ist.


Empfehlenswerte Versicherungen

Manche Risiken können zum finanziellen Ruin oder zumindest knapp davor führen, kommen aber glücklicherweise nur selten vor. Man kann bei solchen Risiken natürlich nach dem St.-Florians-Prinzip verfahren und hoffen, daß es einen selbst nicht trifft. Dann steht man allerdings ziemlich dumm da, wenn der Fall der Fälle tatsächlich eintritt und z.B. das eigene Haus abbrennt. Wenn ein Schadensfall sehr teuer werden kann, die Eintrittswahrscheinlichkeit aber gering ist, ist der zu erwartende zu regulierende jährliche Gesamtschaden aus Sicht einer Versicherung jedoch nicht sehr groß, weshalb die Versicherungsbeiträge gering sind. Umso ratsamer ist es, solche Versicherungen abzuschließen.


Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug betreiben, haften Sie für alle Schäden, die durch den Betrieb des KFZs entstehen (sogenannte Betriebsgefahr) oder die sie aktiv verursachen. Dies können u.U. Millionenschäden sein, die Sie in Ihrem ganzen Leben nicht abbezahlen könnten. Um sicherzustellen, daß der Geschädigte nicht leer ausgeht, hat der Gesetzgeber eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung erklärt. Hier stellt sich die Frage nach dem Für und Wider daher nicht.


Krankenversicherung - gesetzliche / private Krankenvollversicherung

Wie schon oben angedeutet, kann eine schwere Krankheit so hohe Kosten nach sich ziehen, daß man diese aus eigener Tasche nicht bezahlen kann. Als es noch keine flächendeckenden Krankenversicherungen gab, sind mangels finanzieller Mittel tatsächlich viele Leute einfach gestorben. In vielen Ländern dieser Erde ist das auch heute noch so. Daher ist eine Krankenversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber diese zu Recht auch als Pflichtversicherung (allerdings mit Lücken und Einschränkungen) eingeführt. Die Versicherungsbeiträge sind allerdings speziell für Besserverdienende recht hoch, weil der absolute Beitrag (d.h. in Euro) gemäß des Solidaritätsprinzips mit dem Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze steigt.

Oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze können Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich stattdessen privat versichern. Allerdings muß man bei einer privaten Krankenvollversicherung jede Person einzeln versichern, sodaß eine private Versicherung keineswegs per se finanziell günstiger als die gesetzliche ist. Außerdem muß man berücksichtigen, daß man als Arbeitnehmer während der aktiven Zeit effektiv nur die Hälfte des Beitragssatzes zahlt, denn die andere Hälfte erstattet der Arbeitgeber. Im Rentenalter fällt dies weg, und man muß bei einer privaten Krankenversicherung in einer Zeit, in der man ohnehin weniger Geld bekommt (Rente), nun doppelt soviel bezahlen. Hinzu kommen die ohnehin jährlichen Erhöhungen des Versicherungsbeitrags aufgrund der gestiegenen Kosten.

Wer mit seinem Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze nicht erreicht oder aufgrund der Nachteile keine private Krankenvollversicherung abschließen möchte, aber auf eine bessere medizinische Versorgung Wert legt, hat die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Man sollte sich dabei natürlich im Klaren sein, daß mehr Leistung auch mehr Geld kostet.

Unter dem Strich kann man sagen, daß eine private Krankenvollversicherung je nach Versicherungsbedingungen bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Allerdings sind im Normalfall auch die Gesamtkosten, die über die gesamte Lebenszeit anfallen, deutlich höher als bei der gesetzlichen Versicherung. Lediglich junge Singles, die gern Singles bleiben und keine Familie gründen möchten, fahren mit einer privaten Krankenversicherung finanziell günstiger. Wer jedoch als 50-Jähriger auf die Idee kommt, sich privat zu versichern (statt gesetzlich versichert zu bleiben und eine private Zusatzversicherung abzuschließen), dem ist einfach nicht mehr zu helfen.


Reisekrankenversicherung

Ohne Krankenversicherung auf Reisen zu gehen, ist auf jeden Fall riskant, da im Urlaub insbesondere bei Freizeitaktivitäten das Risiko von Unfällen erhöht ist. Im einfachsten Fall rutscht man am Pool aus und bricht sich das Bein. Deutlich kostenintensiver wird es, wenn man wegen der Schwere der Verletzung und der langen Behandlungsdauer mit einem Privatjet zurück nach Deutschland geflogen werden muß. Die Kosten für eine Behandlung und erst recht für einen Rücktransport können die Kosten für den Urlaub um ein Vielfaches übersteigen.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind hier fein raus, weil private Verträge meistens weltweit gültig sind, d.h. ihr Versicherungsvertrag beinhaltet schon eine Reisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt historisch gesehen jedoch nur innerhalb Deutschlands. Dank Initiative der EU wurde der Versicherungsschutz im Jahr 2004 allerdings auf die Mitgliedsstaaten der EU ausgeweitet. Vorher gab es lediglich Abkommen mit einigen Ländern, für die Sie auf Antrag von Ihrer Versicherung Berechtigungskarten erhalten konnten, mit denen Sie im Ausland die eigentliche Versicherungskarte für das jeweilige Land beantragen mußten - also alles andere als schnell, einfach und unbürokratisch. Heutzutage können Sie hingegen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Europäische Krankenversicherungkarte anfordern, die in den EU-Ländern direkt gültig ist.

Der Abschluß einer privaten Reisekrankenversicherung ist trotzdem ratsam, weil es trotz der Europäischen Krankenversicherungskarte zu Problemen kommen kann. Einerseits bestehen viele Kassenärzte im Ausland in Unkenntnis der noch relativ neuen Regelung auf Barzahlung zu Tarifen der privaten Krankenversicherung. Damit riskieren Sie im Krankheitsfall, auf einem nicht unerheblichen Anteil der Behandlungskosten sitzen zu bleiben, weil die gesetzliche Versicherung nur den Kassenbetrag ersetzt. Und selbst wenn er über die direkte Abrechnungsmöglichkeit mit Ihrer Krankenkasse informiert ist, müssen Sie im Ausland erst mal überhaupt einen Kassenarzt finden. Die im Ausland öfter anzutreffenden Privatärzte müssen nämlich nicht zu Kassentarifen behandeln und tun das natürlich auch nicht. Weiterhin umfaßt der Versicherungsschutz der Europäischen Versicherungskarte nicht den Krankenrücktransport, der aber ganz erhebliche Kosten verursachen kann.

Auch vor dem Hintergrund der geringen Kosten ist es daher empfehlenswert, nicht lange darüber nachzudenken und eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall deutlich unkomplizierter ist und bessere Leistungen (nicht nur Krankenrücktransport) bietet. Für das Nicht-EU-Ausland ist eine private Reisekrankenversicherung ohnehin als ein Muß anzusehen. Wenn sich jemand eine Fernreise leistet, aber die paar Euro für eine Krankenversicherung scheut, entbehrt dies jeder Logik.


Haftpflichtversicherung

Für Ihr Handeln sind Sie selbst verantwortlich. Wenn Sie schuldhaft einen Sach- oder Personenschaden verursachen, können Sie für diesen Schaden haftbar gemacht werden, auch wenn er Ihr Einkommen oder gar Ihr vorhandenes Vermögen bei weitem übersteigt. In einem solchen Fall würde Ihr Einkommen möglicherweise bis an Ihr Lebensende bis auf einen kleinen Rest gepfändet. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf (natürlich mit Ausnahmen wie z.B. beim Führen eines Kraftfahrzeugs), sofern Sie den Schaden nicht grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz verursacht haben. Die Versicherungsbeiträge sind nicht sehr hoch, weshalb eine solche Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen ist. Sie gilt meistens auch im Ausland. Achten sollten Sie auf eine nicht zu geringe Höhe der maximal versicherten Schadenshöhe pro Fall, denn einen Millionenschaden hat man schnell verursacht, wenn man z.B. einfach nur unachtsam auf die Straße tritt und dadurch einen Unfall mit Personenschaden verursacht, weil der Kraftfahrer, der Ihnen ausweicht, im Gegenverkehr landet.


Wohngebäudeversicherung

Wenn man sein ganzes Geld und oft noch deutlich mehr in sein eigenes Haus gesteckt hat, sodaß man jahrzehntelang mit der Abzahlung beschäftigt ist, wäre es fatal, wenn das Haus plötzlich abbrennen oder von einer Flutwelle weggespült würde. Entsprechend ist es sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die viele aber natürlich nicht alle möglichen Risiken wie z.B. Beschädigung infolge Kriegseinwirkung abdeckt. Die Schadenskosten sind zwar sehr hoch, aber das Risiko ist relativ gering, wodurch die Versicherungsbeiträge überschaubar bleiben. Wer kein Haus besitzt, sondern zur Miete wohnt, braucht natürlich keine Wohngebäudeversicherung.


Hausratversicherung

Der Hausrat des deutschen Durchschnittsbürgers hat in Summe deutlich mehr gekostet, als man oft schätzt. Selbst wenn man seine Wohnung nur mit IKEA-Möbeln ausgestattet hat und weder teure Designerklamotten trägt noch teure HiFi- oder Video-Geräte besitzt, ergeben sich in Summe durchaus nennenswerte Anschaffungskosten. Wenn z.B. infolge eines Wohnungsbrands der Hausrat unbrauchbar wird, kostet die Wiederbeschaffung oft mehr, als viele Leute auf der hohen Kante liegen haben. Da auch hier zwar im Falle eines Totalverlusts hohe Beträge erstattet werden müssen, ist das Risiko doch relativ gering, sodaß die Versicherungsbeiträge niemanden arm machen. Andererseits ist es sehr unwahrscheinlich, wirklich den gesamten Hausrat zu verlieren. Wenn Sie der Verlust der Wohnungseinrichtung in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde oder wenn Sie Wertgegenstände (Achtung: Versicherungsbedingungen genau lesen, welche Wertgegenstände bis zu welcher Summe unter welchen Bedingungen versichert sind!) gegen Diebstahl versichern möchten, ist eine Hausratversicherung durchaus empfehlenswert.


Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung zahlt die Versicherung grob gesagt den vertraglich vereinbarten Betrag an den oder die Begünstigten, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Daher ist die Bezeichnung Lebensversicherung eigentlich nicht korrekt; sie müßte korrekterweise Todesfallversicherung heißen. Für ledige Personen ist eine Lebensversicherung zwar normalerweise völlig unnötig, aber sie kann bei Familien sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Alleinverdiener seine Ehefrau und Kinder finanziell absichern will. Dies ist insbesondere dann angebracht, wenn man ein Haus gekauft hat, das noch nicht abbezahlt ist. Bei ausreichender Versicherungssumme können die Hinterbliebenen dann wenigstens das Haus halten.


Unnötige Versicherungen

Es gibt Versicherungen, deren Abschluß man sich sparen kann, weil die Versicherung im Zweifelsfall ohnehin nicht für den entstandenen Schaden aufkommt. In einem solchen Fall wird diese Versicherung zwar unter einem blumigen Namen angeboten, der bestimmte Leistungen suggeriert, aber in den Versicherungsbedingungen ist nahezu alles ausgeschlossen, was man unter diesem Namen eigentlich erwartet. Es kann aber auch sein, daß die Versicherungsbeiträge so hoch sind, daß es günstiger ist, auf einen Versicherungsabschluß zu verzichten und einen eventuell eintretenden Schaden selbst zu bezahlen. Dies ist immer dann der Fall, wenn man im Laufe des Lebens mehr an Versicherungsbeiträgen zahlen würde, als die Anzahl der befürchteten Schadensfälle kosten würde.


Reisegepäckversicherung

Ein klassisches Beispiel für eine völlig unnötige Versicherung ist die Reisegepäckversicherung. Denn in den Versicherungsbedingungen ist mehr oder weniger alles ausgeschlossen, was man selber üblicherweise als Risiko auf einer Reise identifiziert und deshalb gern versichern möchte. In unachtsamen Momenten gestohlene Gegenstände unterliegen nie dem Versicherungsschutz. Bei Wertgegenständen wie Kameras, Bargeld oder Schmuck, sind die versicherten Risiken ohnehin gelinde gesagt sehr übersichtlich. Versichert sind sie beispielsweise, wenn diese aus einem Tresor gestohlen werden. Eine Tasche, die man fest zwischen den Beinen einklemmt oder vor sich auf dem Tisch permanent ohne einen einzigen Moment der Unachtsamkeit unter Beobachtung hat, ist bei Diebstahl ebenfalls versichert. Ebenso ist Ihr Gepäck versichert, wenn es sich in der Obhut eines Beförderungsunternehmens befindet (üblich bei Flugzeug und Bus). In diesen Fällen ist ein Diebstahl aber extrem selten, und ein Beförderungsunternehmen haftet ohnehin für einen Diebstahl. Der einzige Vorteil einer Reisegepäckversicherung ist dabei, daß Airlines nach dem Warschauer Abkommen nur bis zu 52 € pro Kilogramm haften, also bei einem üblichen 20-kg-Koffer 1040 €, und die Versicherung den darüberhinausgehenden Schaden erstattet (Vorsicht: AGBs durchleuchten, was genau versichert ist!). Aber in diesem Fall ist das Risiko relativ gering und der von der Airline nicht erstattete, d.h. über 52 €/kg hinausgehende Schaden normalerweise nicht so hoch, daß es einen in den Ruin treibt.

Viele Leute wissen nicht, daß einige Risiken ohnehin schon über die eigene Hausratversicherung (falls vorhanden) abgedeckt sind. Darunter fällt beispielsweise der Diebstahl Ihrer Gebrauchsgegenstände aus dem Hotelzimmer, sofern dies nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich von Ihnen verschuldet wurde. Da das Subsidaritätsprinzip gilt, springt die Reisegepäckversicherung bei den ohnehin wenigen versicherten Risiken nur dann ein, wenn keine andere Versicherung greift. Zusammenfassend kann man sagen, daß das versicherte Risiko bei einer Reisegepäckversicherung in der Praxis nahezu Null, der Preis in Anbetracht der versicherten Leistung und der versicherten Zeitdauer aber exorbitant hoch ist. Der Abschluß einer Reisegepäckversicherung ist daher normalerweise zum Fenster hinausgeworfenes Geld.


Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung erstattet den Schaden d.h. lediglich einen Teil des Reisepreises, wenn Sie eine Reise aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Tod von Familienmitgliedern, neuerdings auch Arbeitsplatzverlust) nicht antreten können, nicht aber, wenn Sie nur verschnupft sind, Sie es sich anders überlegt haben oder zu spät am Flughafen erschienen sind. Da die versicherten Risiken sehr stark limitiert, die Versicherungsbeiträge in Relation zum Reisepreis aber sehr hoch sind, lohnt es sich normalerweise nicht, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Zudem erstattet eine solche Versicherung üblicherweise nicht den gesamten Betrag, sondern es gibt einen nennenswerten Selbstbehalt, den Sie selbst tragen müssen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, daß man sich auf dem Weg zum Flughafen das Bein bricht oder kurz vor Antritt der Reise so ernsthaft erkrankt, daß man die Reise wirklich nicht antreten kann. Aber wie oft kommt das statistisch gesehen vor? Zudem hat man den Reisepreis normalerweise bereits bezahlt, d.h. durch den Nichtantritt der Reise kommen keine exorbitanten Zusatzkosten auf einen zu. Im Gegenteil, es wird eher billiger, weil die oft nicht unerheblichen Reisespesen ebenfalls wegfallen. In eine finanzielle Bredouille sollte ein solcher Fall also nicht führen. Wenn man sich dann vor Augen hält, daß man bei den üblichen Tarifen bei größenordnungsmäßig 20 Reisen die Kosten einer Reise in die Reisrücktrittskostenversicherung steckt, aber im erstattungsfähigen Schadensfall nur z.B. 80% des Schadens erstattet bekommt (20% Selbstbehalt), ist es mehr als nur eine Überlegung wert, ob man nicht generell auf diese Versicherung verzichtet und ggf. den Schaden selber trägt oder besser gesagt kein Geld von der Versicherung zurückerhält (bei Reiseantritt ist das Geld ja auch weg, nur haben Sie dann auch was davon).

Verschärfend kommt hinzu, daß eine Reiserücktritsskostenversicherung natürlich nur einen bestimmten Prozentsatz (z.B. die oben genannten 80%) des Schadens, d.h. der tatsächlich anfallenden Stornogebühren erstattet. Die Stornogebühren der meisten Pauschalreiseveranstalter sind jedoch abhängig davon, wieviele Tage vor Antritt die Reise storniert wird. Sie können 100% bei Storno am Reiseantrittstag betragen, aber wenn der Reisehinderungsgrund ausreichend lange vor dem geplanten Reiseantritt eintritt, kann es durchaus sein, daß die Stornokosten kaum höher als der Beitrag zur Versicherung sind. Dann lohnt sich eine Rücktrittskostenversicherung überhaupt nicht. Den Versicherungsbeitrag sind Sie nämlich in jedem Fall los, während die Stornokosten nur dann anfallen, wenn die Reise tatsächlich storniert werden muß und der Grund der Stornierung durch die Versicherung auch abgedeckt ist - und das ist statistisch gesehen eher selten. Schauen Sie einfach einmal in die Vergangenheit: Wie oft mußten Sie in der Vergangenheit eine Reise stornieren, und wieviel davon hätte (bzw. hatte) eine Versicherung ersetzt?

Selbst beim Buchen eines Flugtickets wird oft eine Reiserücktrittskostenversicherung angeboten. Hier ist eine solche Versicherung erst recht nicht sinnvoll. Einerseits kann man bei regulären Linienflugtickets je nach Tarif den Flug zu überschaubaren Gebührensätzen umbuchen, und andererseits sind die Stornokosten meistens ganz erheblich geringer als der Ticketpreis. Der erstattungsfähige Schaden ist daher relativ gering, und davon werden üblicherweise auch nur 80% erstattet - die restlichen 20% sind Selbstbeteiligung. Andererseits wird der Versicherungsbeitrag auf Basis des vollen Ticketpreis berechnet. Wenn das Ticket beispielsweise 1000 € kostet und die Umbuchungs- oder Stornogebühr 100 € beträgt, würden nur 80% der Stornogebühr erstattet, also 80 €. Der Versicherungsbeitrag wird trotzdem auf Basis des Ticketpreises berechnet und kann so leicht über 30 € betragen, also mehr als ein Drittel der überhaupt möglichen Erstattungssumme. Anders gesagt müßten bei jedem zweiten Ihrer Flüge erstattungsfähige Stornogründe vorliegen, damit sich diese Versicherung für Sie lohnt. Bei Tickets zu Sonderkonditionen oder bei Charterflugtickets ist zwar der prozentuale Schaden bei einem Storno höher, weil beide normalerweise nicht umbuchbar oder zu günstigen Konditionen stornierbar sind, aber Sie können sich im Falle des Falles damit trösten, daß diese Tickets zum Ausgleich deutlich günstiger als reguläre Tickets sind. Zudem erhalten Sie Steuern und Zuschläge, die heutzutage einen großen Teil am Preis ausmachen, aufgrund gesetzlicher Regelungen ohnehin zurück, sodaß hier die Schadenshöhe und damit der mögliche Erstattungsbetrag ebenfalls ein gutes Stück unter dem Ticketpreis liegt.

Unter der Voraussetzung, daß der Ausfall eines Reiseteilnehmers zur Folge hat, daß die ganze Gruppe die Reise nicht antreten kann, steigt das Risiko mit wachsender Personenzahl. Auch bei kleinen Kindern ergibt sich ein höheres Risiko, da diese statistisch gesehen öfter krank sind als Erwachsene. Wenn kleine Kinder an der Reise teilnehmen oder wenn größere Gruppen zusammen in Urlaub fahren wollen, kann daher eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll sein. Hier empfiehlt es sich allerdings, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Oft erstatten Versicherungen die Rücktrittskosten nur bei nahen Verwandten und nur bei einer gemeinsamen Buchung. Man sollte sich daher vorher genau informieren, ob sich die versicherbaren Risiken mit den persönlichen Risiken decken.

Weiterhin ist zu beachten, daß bei Individualreisen in einer für die Tickets abgeschlossenen Reiserücktrittskostenversicherung etwaige Stornokosten für eine im voraus gebuchte Unterkunft am Urlaubsort nicht mit abgedeckt sind. Wenn Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht verzichten wollen und Flug wie auch Unterkunft gemeinsam versichern wollen, können Sie das nur so erreichen, daß Sie zuerst Flug und Unterkunft buchen, und dann für dieses Gesamtpaket eine Versicherung abschließen. Dies muß innerhalb einer relativ kurzen Frist nach der Buchung erfolgen. Bei Pauschalreisen gilt die Versicherung natürlich automatisch für das gesamte gebuchte Paket.


Rundum-Sorglos-Reiseversicherung

Als Paket mit einem schönen Namen verkauft sich so manche Versicherung sehr gut. Aber es ist durchaus sinnvoll, sich von einer schönen Bezeichnung wie "Rundum-Sorglos-Versicherung" nicht blenden zu lassen und sich genau anzuschauen, was in dem Paket alles enthalten ist, welche Risiken wirklich versichert sind und ob man die darin enthaltenen Versicherungen überhaupt braucht. Neben der bei gesetzlich Versicherten sehr zu empfehlenden Reiskrankenversicherung sind in Versicherungspaketen nämlich auch gern so unnötige Versicherungen wie eine Reisegepäckversicherung, eine Reiseunfallversicherung, eine Reisehaftpflichtversicherung oder eine Reisrücktrittskostenversicherung enthalten. Der Unsinn einer Reisegepäckversicherung und der nur mäßige Sinn einer Reiserücktrittskostenversicherung wurden bereits dargestellt. Eine Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherung ist insofern totaler Unsinn, als Ihre normale Unfall- bzw. Privathaftpflichtversicherung normalerweise weltweit gilt. Dank des Subsidaritätsprinzips braucht eine Zusatzversicherung ohnehin nur dann zu zahlen, wenn keine andere Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Sie bezahlen daher eine Versicherungsleistung, ohne daß die Versicherung für Schäden aufkommen muß. Sollten Sie hingegen darauf verzichtet haben, eine Privathaftpflich- oder Unfallversicherung abzuschließen, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, zu Hause (also die meiste Zeit des Jahres) unversichert aber im Urlaub (also nur ein paar Tage im Jahr) versichert zu sein. Insofern zahlt man bei einer Rundum-Sorglos-Versicherung relativ viel Geld für im schlimmsten Fall überhaupt nicht nutzbare Versicherungen oder für Versicherungen, die man nicht abgeschlossen hätte, wenn sie nicht im Paket enthalten wären. Also generell Finger weg!


Insassenunfallversicherung

Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug einen Unfall verursachen, bei dem die Insassen zu Schaden kommen, können diese in aller Regel Ansprüche gegenüber der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung geltend machen. Eine Insassenunfallversicherung wäre daher eine doppelte Versicherung und daher absolut unnötig.


Kapitallebensversicherung

Als Kapitallebensversicherung bezeichnet man die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Sparvertrag, bei dem monatlich ein Teil der Einzahlungen angespart und ein Teil als Beitrag für eine Lebensversicherung verwendet wird. Der Nachteil der Sparkomponente ist der, daß einerseits die garantierte Verzinsung weit unter dem Zinssatz liegt, den man für Tagesgeld erhält und daß zweitens horrende Beträge als Provision an den Versicherungsvertreter gezahlt werden, die von Ihren Einzahlungen abgezogen werden. Der niedrige garantierte Zinssatz wäre allein schon Grund genug, auf diese Anlageform zu verzichten. Die Provision sorgt zusätzlich dafür, daß der sogenannte Rückkaufwert (das ist sozusagen Ihr Kontostand, über den Sie aber meistens nur auf Anfrage informiert werden) erst nach langer Zeit überhaupt positive Werte annimmt.

Nehmen Sie einmal an, ein Kundenberater einer Bank würde Ihnen für eine sehr langfristige Geldanlage mit monatlicher Einzahlung einen Zinssatz nennen, der deutlich unter dem Marktüblichen liegt, und Ihnen lediglich in Aussicht stellen, daß vielleicht die Bank gute Geschäfte macht und Ihnen dann auch einen höheren Zinssatz zahlt. Spätestens wenn er dann auch noch von Ihnen eine Vertragsabschlußgebühr von 1000 € haben möchte, würden Sie ihm wohl einen Vogel zeigen. Die Frage ist, warum Sie mit einem Versicherungsvertreter anders verfahren sollten. Natürlich rechnet ein Versicherungsvertreter immer mit irgendwelchen fiktiven Zinssätzen, die die Versicherungsgesellschaft keinesfalls garantiert, um auf möglichst hohe Beträge am Ende der Laufzeit zu kommen, die er Ihnen mit blumigen Worten schmackhaft machen kann. Den sehr niedrigen garantierten Zinssatz, der meistens sogar noch ein gutes Stück unter dem Zinssatz von Tagesgeld liegt, werden Sie in aller Regel so kleingedruckt finden, wie es Verbraucherschutzbestimmungen gerade noch zulassen. Auf die horrenden Provisionen (also aus Ihrer Sicht eine Vertragsabschlußgebühr) werden Sie in aller Regel von den Vertretern ohnehin nicht hingewiesen. Da Sie nicht im Gegensatz zu einer regulären Geldanlage bei einer Bank regelmäßige Kontoauszüge erhalten, erfahren Sie im Normalfall nie, welche horrende Summe als Provision einbehalten wurde. Sie sorgt dafür, daß der Rückkaufwert erst einmal längere Zeit negativ bleibt; d.h. wenn Sie den Vertrag kündigen, erhalten Sie trotz nennenswerter Einzahlungen absolut garnichts zurück. Der negative Rückkaufwert sorgt zudem dafür, daß Ihre Einzahlungen während dieser Zeit nicht verzinst werden. Sie zahlen also größenordnungsmäßig ein Jahr lang (oder manchmal auch zwei) monatlich ein, und das ganze Geld ist einfach weg. Erst wenn der Rückkaufwert positiv wird, werden auch Zinsen angerechnet. Durch den Zinseszinseffekt ist durch das Fehlen eines positiven Rückkaufwerts während der ersten Zeit die Gesamtrendite über die gesamte Laufzeit noch geringer, als es der mickrige Garantiezins erwarten läßt.

Neben der von Ihnen zu bezahlenden Provision und der niedrigen Garantieverzinsung ist bei einer Kapitallebensversicherung zusätzlich die mangelhafte Transparenz zu beanstanden. Bei einem Ansparplan einer Bank wissen Sie, daß das gesamte eingezahlte Geld auf Ihrem Konto landet. Außerdem bekommen Sie von einer Bank regelmäßig Kontoauszüge, anhand derer Sie den aktuellen Stand Ihres angesparten Vermögens und den Zinssatz in Erfahrung bringen können. Bei einer Kapitallebensversicherung ist häufig unklar, wieviel von dem eingezahlten Geld angespart wird und wieviel als Versicherungsbeitrag für die Lebensversicherung verwendet wird. Außerdem erhalten Sie keine regelmäßige, verbindliche Info über Ihr bisher angespartes Vermögen.

Oft werden als Vorteil der Kapitallebensversicherung steuerliche Aspekte angeführt. Auch wenn dies in der Vergangenheit tatsächlich für manche Leute zutraf (abhängig von der Steuersituation), sind diese Vorteile nach den letzten Gesetzesänderungen so gering geworden, daß sie die geringe Rendite normalerweise bei weitem nicht aufwiegen können. Es wäre jedenfalls völlig unsinnig, auf 1 € mehr Verzinsung zu verzichten, nur um 0,1 € weniger Steuern zu zahlen. Daher ist eine Kapitallebensversicherung für den Versicherungsnehmer im Vergleich mit anderen Anlageformen ein großes Verlustgeschäft. Und wenn man die mitabgeschlossene und damit auch mitbezahlte Lebensversicherung im Grunde überhaupt nicht braucht, was bei vielen Menschen objektiv gesehen der Fall ist, ist eine Kapitallebensversicherung an Ineffizienz nur schwer zu überbieten.


Fahrraddiebstahlversicherung

Fahrraddiebstahlversicherungen werden meistens als Erweiterung einer Palme Hausratversicherung angeboten, seltener als eigene Versicherung. Für solche Versicherungen werden durchaus jährliche Beiträge erhoben, die nahe an den Preis preisgünstiger Fahrräder heranreichen. Wenn Sie kein besonders teures Fahrrad besitzen und man Ihnen in der Vergangenheit nicht regelmäßig Ihr Fahrrad gestohlen hat, ist das Preis-/Leistungsverhältnis einer solchen Versicherung sehr schlecht. Zudem sind in den Versicherungsbedingungen oft etliche Risiken ausgeschlossen. Eine Fahrraddiebstahlversicherung ist daher nur für Besitzer sehr teurer Fahrräder sinnvoll, und dann auch nur, wenn es nicht zu viele bzw. für Sie relevante Risikoausschlüsse gibt. Überspitzt gesagt: Eine Diebstahlversicherung, die nur dann zahlt, wenn ich beim Diebstahl auf dem Fahrrad sitze (rechtlich gesehen ist das immerhin schon Raub!), ist völlig wertlos. Anzumerken ist, daß der Versicherungsschutz von älteren Hausratversicherungen auch zum Haushalt gehörende Fahrräder bis zu einem bestimmten Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme umfaßt. Es lohnt sich daher, die alten Vertragsbedingungen durchzulesen.


  

Vorherige Seite
Seitenanfang







Legende:    =Verweis auf eine andere Datei (Ladezeit)    =Verweis innerhalb der aktuellen Seite (Zugriff ohne Ladezeit)
 =Es folgt eine eMailadresse    =Dies ist ein Download

Alle Angaben in Zusammenhang mit dieser Site wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kann hierfür keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Alle Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Chr. Caspari (sofern nicht anders gekennzeichnet). Es gelten die allgemeinen  Benutzungsbedingungen.

Mitteilungen über Fehler sind stets willkommen (Kontaktmöglichkeiten siehe  Impressum). Ich bitte um Verständnis, daß mir infolge Zeitmangels keine Beantwortung von Fragen und erst recht keine individuelle Beratung möglich ist - auch nicht ausnahmsweise. Für Fragen zu Pflanzenpflege, Foto und Technik stehen Ihnen jedoch verschiedene  Foren ("schwarze Bretter") zur Verfügung.


Letztes Update dieser Seite: 01.10.2023 (Untergeordnete Seiten können aktueller sein)